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Schöffe werden

Schöffen gibt es in Deutschland nur im Strafverfahren. Im Übrigen heißen an der Rechtsfindung beteiligte Laien ehrenamtliche Richter. In Strafsachen gibt es Schöffen bei den Amtsgerichten und Landgerichten. Das sogenannte „Schöffengericht“ ist eine Abteilung beim Amtsgericht. Die Schöffen wirken nur in der Hauptverhandlung mit, haben dort aber ein gleiches Stimmrecht wie der/die Berufsrichter. Dies gilt sowohl für die Frage des Tatnachweises als auch für die Frage der Strafhöhe. Die Schöffen werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, auf Vorschlag der Gemeinde. Sie sollen bei der Berufung mindestens 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein. Vor Beginn ihrer Amtsausübung ist ein Schöffeneid zu leisten. Schöffen müssen deutsche Staatsbürger sein und dürfen unter anderem nicht erheblich vorbestraft sein. Schöffen sind während der Hauptverhandlung nicht austauschbar und auch durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts vorbestimmt, da der Schöffe – wie auch der Berufsrichter – der gesetzliche Richter des jeweiligen Angeklagten ist.

Bild Bildrechte: ag.meppen

Weitere Informationen Informationen hierzu finden Sie unter


Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)


Hier finden Sie auch die Bewerbungsformulare.


Außerdem können Sie sich auf der Homepage ihrer Stadt bzw. Gemeinde informieren. Dort müssen sie sich auch bewerben.



Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2023

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