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Praktische Studienzeit

Die praktische Studienzeit ist in Niedersachsen geregelt in der Verordnung zum Nds. Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 02.11.1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.09.2009.

Beim Amtsgericht Meppen werden Praktika für Studenten im Frühjahr und im Sommer/Herbst jeweils in den Semesterferien bis zur Dauer von 6 Wochen angeboten. Die Betreuung findet in Kleingruppen von bis zu vier Studenten statt. Da wir auf eine individuelle, auf die Interessen und Fähigkeiten der Studenten abgestimmte Betreuung sehr viel Wert legen, können nicht mehr als vier Studenten gleichzeitig ihr Praktikum am Amtsgericht Meppen ableisten.

Die praktische Studienzeit kann frühestens nach Abschluss des 2. Fachsemesters abgeleistet werden. Ein fortgeschrittenes Studium (Abschluss des 3. oder 4. Semesters) ist von Vorteil.

Bewerbungen sind zu richten an:

Amtsgericht Meppen

Verwaltung

Obergerichtsstraße 20

49716 Meppen

oder per E- Mail an: AGMEP-Bewerbungen.Jurapraktikum@justiz.niedersachsen.de


Der Bewerbung auf einen Praktikumsplatz ist eine Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigung beizufügen. Es ist weder die Übersendung eines Lebenslaufes noch die Verwendung einer Bewerbungsmappe erforderlich.

Telefonische Auskünfte erteilt:

Herr Matthias Hopster unter der Telefonnummer 05931/888 - 134

Frau Koch unter der Telefonnummer 05931/888-156

oder Frau Theismann unter der Telefonnummer 05931/888 - 155



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