Gerichtsvollzieher
Wenn z.B. der zur Zahlung verurteilte Schuldner nicht freiwillig leistet, kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners vorzunehmen und/oder ihm die Vermögensauskunft abzunehmen.
Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieher auch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu und führen Zwangsräumungen von Wohnungen durch.
Mit dem Vollstreckungsauftrag sind auch die zur Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (u.a. Vollstreckungstitel wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid, Zustellungsnachweis und Belege zu den bisherigen Vollstreckungsversuchen - jeweils im Original -) vorzulegen.
Vollstreckungsaufträge können gerichtet werden an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichts Meppen (Tel. 05931 - 888 - 100) oder an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher selbst.
Beim Amtsgericht Meppen sind derzeit sechs Gerichtsvollzieher tätig.
Hier finden Sie eine Liste der Gerichtsvollzieherbezirke mit den zuständigen Gerichtsvollziehern und ein Straßenverzeichnis für die Stadt Meppen.
Amtliche Vordrucke für Vollstreckungsaufträge, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse usw. finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
VollstreckungsformulareJustiz allgemein