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Mediation durch den Güterichter/die Güterichterin beim Amtsgericht Meppen

Mediation in Niedersachsen Bildrechte: Nds. Justizministerium
Mediation in Niedersachsen

Das Amtsgericht Meppen bietet den Parteien seit 2013 als zusätzliches Angebot und weitere Chance einer unstreitigen Verfahrenserledigung Mediation durch einen Güterichter an.

Die Mediation beim Güterichter betrifft nur Prozesse, die bereits bei Gericht anhängig sind, in denen also etwaige Versuche, den Streit ohne einen Prozess zu schlichten, gescheitert sind oder gar nicht erst unternommen wurden.

Was ist Mediation durch den Güterichter?

In fast jedem Konflikt lässt sich eine – oft verborgene – Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichterinnen bei dem Amtsgericht Meppen der Methoden der Mediation. Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses – bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete – Verfahren seit 2002 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden.

Eine erfolgreiche Mediation durch den Güterichter setzt voraus, dass die Parteien diesem Verfahren trotz aller zwischen ihnen bestehenden Schwierigkeiten offen und kompromissbereit gegenüberstehen und an der Suche nach einer gemeinsamen Lösung aktiv mitarbeiten wollen. Eine Mediation kann daher nur stattfinden, wenn die Parteien und ihre Rechtsanwälte ausdrücklich damit einverstanden sind.


Drei Mediatorinnen im Gespräch Bildrechte: Amtsgericht Meppen

Welche Rolle hat der Güterichter/die Güterichterin inne?

Der Güterichter ist ein mit der Güteverhandlung betrauter Richter, der sich der Methoden der Mediation bedient. Er ist neutral und allparteilich. Er vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht keine Entscheidungskompetenz zu. Grundsätzlich beschränkt sich der Güterichter darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Er erteilt auch kein Rechtsrat; die Beratung der Parteien erfolgt ausschließlich durch die Rechtsanwälte der Parteien.



Welche Vorteile bietet die Mediation vor dem Güterichter?

  • Es besteht die Möglichkeit unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen.
  • Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Es können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, können am Verfahren weitere, durch den Konflikt betroffene Personen oder Gesellschaften beteiligt werden, was für eine umfassende Lösung förderlich sein kann.

  • Das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich.
  • Lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen werden vermieden.
  • Die Einholung zeit-und kostenintensiver Sachverständigengutachten wird vermieden.
  • Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Der Mediationsraum mit gedecktem Tisch Bildrechte: ag.meppen

Wie verläuft die Mediation vor dem Güterichter?

Wenn die Beteiligten der Durchführung einer Mediation vor dem Güterichter zustimmen, wird der sachlich zuständige Richter die Sache gemäß § 278 Abs. 5 ZPO auf den Güterichter zur Durchführung einer Güteverhandlung übertragen. Der Güterichter lädt die Parteien mit ihren Anwälten zu einem Termin ein.

Die Sitzung ist nicht öffentlich und dauert in der Regel 2-3 Stunden. Bei Bedarf können auch mehrere Sitzungen vereinbart werden, was allerdings die Ausnahme sein soll. Wenn die Parteien einverstanden sind, kann der Kreis der Teilnehmer erweitert werden.


Was in der Sitzung besprochen wird, ist grundsätzlich vertraulich. Dies gilt auch gegenüber dem entscheidenden Richter.


Mediatorinnen Dr. Knipper u. A. Schneckenberger vor der Flipchart Bildrechte: ag.meppen


Vereinfacht dargestellt läuft eine Mediation wie folgt ab:

  • 1. Besprechung der Motivation und Aufstellung von Grundregeln (Fairness, Offenheit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit pp.)
  • 2. Entwicklung der Themenbereiche und Festlegung der Reihenfolge ihrer Bearbeitung
  • 3. Aufdecken der Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten
  • 4. Entwicklung und Bewertung von Lösungsideen, Auswahl der Lösung
  • 5. Einigung und Abschluss einer Vereinbarung


Ist die Mediation erfolgreich, wird das gerichtliche Verfahren beendet, in dem die Parteien eine einfache Vereinbarung, zumeist in Form eines gerichtlichen Vergleiches, treffen. Anderenfalls wird das streitige Verfahren vor dem Zivil- oder Familienrichter weitergeführt.

Benötigt man für die Mediation vor dem Güterichter ein Rechtsanwalt?

Die die Mediation durchführenden Güterichter erteilten den Parteien keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Am Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Deshalb kann auch die Mediation ohne anwaltlichen Beistand durchgeführt werden. Soweit ein Anwalt eingeschaltet worden ist, nimmt dieser in der Regel auch am Mediationstermin teil. Dann kann er seiner Partei behilflich sein, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. Außerdem kann er der Partei bei der Lösungsfindung und Auswahl beratend zu Seite stehen.

Was kostet die Mediation vor dem Güterichter?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Gibt es Erfahrungswerte mit der Mediation vor dem Güterichter?

Gerichtliche Mediationen werden beim Amtsgericht Meppen seit acht Jahren mit großem Erfolg durchgeführt. Bis zum 31.12.2021 haben 426 Mediationen am Amtsgericht Meppen stattgefunden, von denen 377 erfolgreich waren, also mit dem Abschuss einer gütlichen Einigung beendet wurden. Die Erfolgsquote liegt damit bei ca. 90 %.

Im Land Niedersachsen hat sich die Mediation als fester, nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des gerichtlichen Angebots etabliert.

Wer sind die Ansprechpartner?

Als Güterichter sind zurzeit am Amtsgericht Meppen folgende Richterinnen tätig, die Ihnen für nähere Auskünfte gern zur Verfügung stehen:


Ulrike Knipper Bildrechte: ag.meppen



Richterin am Amtsgericht Dr. Knipper

Tel. 05931/888 - 205

Portrait Anette Schneckenberger


Direktorin des Amtsgerichts Schneckenberger

Tel. 05931/888 - 158

Ansprechpartner in der Serviceeinheit für alle Fragen zum technisch-organisatorischen Ablauf:


Charlotte Gels Tel. 05931/888 - 223

Claudia Heitland Tel. 05931/888-224

Wo erhalte ich weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen finden Sie im Internet, beispielsweise unter Mediationen in Niedersachsen.

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