Geschichte des Amtsgerichts Meppen
Die Geschichte Meppens als Standort der Gerichtsbarkeit im Emsland reicht weit zurück ins Mittelalter. Sie begann mit der Beleihung des Bürgermeisters von Meppen durch den Abt des Klosters Corvey, in seinem Bereich Recht und Urteil über Einheimische und Fremde zu sprechen. Über die Grafen von Ravensberg-Vechta gelangte die Herrschaft an den Bischof von Münster. In dieser Zeit war Meppen rund 400 Jahre lang Sitz der mittleren Gerichts- und Verwaltungsbehörde im münsterschen Amt Meppen. Als 1803 der Herzog von Arenberg für den Verlust seiner linksrheinischen Gebiete an Napoleon vom Fürstbischof von Münster das Amt Meppen übernahm, bestanden in diesem Amt sieben Gerichte, und zwar Meppen, Haselünne, Haren, Lathen, Aschendorf, Hümmling (Sögel) und das Landsberg-Velensche Patrimonialgericht Papenburg. Sie unterstanden dem Drosten und Rentmeister als mittlere Gerichts- und Verwaltungsinstanz. Nach Ende der französischen Herrschaft erlangten die Verwaltung und das Gerichtswesen im Emsland erst im Jahre 1827 wieder dauerhafte Strukturen. Unter dem Namen "Herzogtum Arenberg" wurde das Gebiet des früheren Amtes Meppen in die vier Standesherrlich Herzoglich-Arenberg’schen Ämter Meppen, Haselünne, Sögel und Aschendorf eingeteilt, denen auch die Gerichtsbarkeit oblag.
Die Ideen der Französischen Revolution über die Gewaltenteilung und die Nachwirkungen der Frankfurter Nationalversammlung im deutschen Revolutionsjahr 1848 führten zu einer grundlegenden Änderung der Verfassung des Königreichs Hannover. Auf der Grundlage der neuen Gerichtsverfassung traten am 01. Oktober 1852 die Königlich-Hannoverschen Justizorganisationsgesetze in Kraft, mit denen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung verwirklicht, die Gerichtsorganisation neu strukturiert und insbesondere die Amtsgerichte eingeführt wurden. Meppen wurde mit Begründung des "Königlich-Hannoverschen und Herzoglich-Arenberg’schen Gesamt-Obergerichts" durch Verordnung vom 18.08.1852 zentraler Standort der Gerichtsbarkeit im Emsland, dessen Zuständigkeit das Herzogtum Arenberg-Meppen einschließlich der Herrlichkeit Papenburg, die Grafschaft Bentheim, die Niedergrafschaft Lingen und die Vogtei Emsbüren umfasste. Zum Gesamt-Obergericht gehörten neun Amtsgerichte, und zwar die vier Königlich-Hannoverschen Amtsgerichte in Bentheim, Freren, Lingen und Neuenhaus und die fünf Herzoglich-Arenberg’schen Amtsgerichte in Aschendorf, Haselünne, Hümmling zu Sögel, Meppen und Papenburg. 1854 – 1856 entstand an der heutigen Obergerichtsstraße der Neubau des Obergerichts. Das Gebäude überzeugte durch seine großzügige, das Stadtbild prägende Architektur. Am 05.10.1863 trat der Obergerichtsrat Gottlieb Planck sein Amt in Meppen an. Der herausragende Jurist, der den nachfolgenden Juristengenerationen als Mitbegründer und erster Kommentator des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Begriff ist, wirkte hier vier Jahre lang.
1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover. Das Obergericht Meppen, das zunächst weiter bestanden hatte, wurde zum 01.10.1875 aufgehoben und seine Kompetenz dem Obergericht in Osnabrück (heute Landgericht) übertragen. In den Folgejahren wurden die Amtsgerichte Aschendorf und Haselünne aufgehoben und ihre Bezirke dem Amtsgericht Papenburg bzw. dem Amtsgericht Meppen zugeschlagen. Fortan beherbergte das eindrucksvolle Gebäude an der Obergerichtsstraße das Amtsgericht Meppen, bis es in den Jahren 1972/73 den Neubauten der Kreissparkasse und des Amtsgerichtes weichen musste. Allerdings erwies sich der Neubau von Anfang an als zu klein. Noch in der Bauphase war über die Auflösung des Amtsgerichts Sögel entschieden worden, dessen Bezirk größtenteils dem Amtsgericht Meppen zugeschlagen wurde.
Rund ein Viertel des Personals des Amtsgerichts ist inzwischen im benachbarten Behördenhaus (ehemals Gesundheitsamt) untergebracht.
In den Jahren 2009/2010 wurde das 40 Jahre alte Gerichtsgebäude renoviert und die Fassade sowie der Aussenbereich neu gestaltet.
Im Herbst 2016 wurde das Dach des Amtsgericht komplett saniert und das Amtsgericht wird "grün", auf dem Hauptdach wurde eine 15 KW Solaranlage installiert, die erzeugte Energie wird für den Eigenbedarf genutzt, die überschüssige Energie wird dem öffentlichen Stromnetz zugeführt.