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Hinterlegungsstelle

Bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Meppen kann Geld hinterlegt werden.

Voraussetzung ist immer ein Hinterlegungsgrund.

Ein Hinterlegungsgrund kann zum Beispiel vorliegen, wenn

  • - aufgrund gerichtlicher Entscheidungen zur Herbeiführung, Abwendung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung eine Sicherheitsleistung erforderlich ist.
  • - in Strafverfahren ein Haftbefehl durch Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt werden kann.

Außerdem kann sich ein Hinterlegungsgrund bei Rechtsunsicherheit ergeben, wenn zum Beispiel mehrere Gläubiger Anspruch auf dieselbe Forderung erheben oder die Erben eines verstorbenen Gläubigers nicht bekannt sind.

Der Hinterlegungsantrag ist zweifach bei dem Gericht einzureichen. Dabei sind die Tatsachen anzugeben, die die Hinterlegung rechtfertigen und erforderliche Unterlagen (z.B. beglaubigte Urteils- oder Beschlussabschriften) beizufügen.

Über die Annahme der Hinterlegung entscheidet der/die Rechtspfleger/in.

Für die Hinterlegung von Wertgegenständen ist das Amtsgericht Osnabrück zuständig.

Benötigte Vordrucke stehen nachfolgend zum Herunterladen bereit.

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