Niedersachsen klar Logo

Informationen für Schulkassen


Schulklassen ab Jahrgangsstufe 8 können nach vorheriger Anmeldung am Amtsgericht Meppen an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. In der Regel wird die Teilnahme an einer Strafsitzung gewünscht. Hierfür steht als Ansprechpartnerin Justizangestellte Anja Schräder, Telefonnummer 05931 / 888 – 137, zur Verfügung.


Darüber hinaus bietet das Amtsgericht Meppen in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat Meppen ein besonderes Projekt an. Es handelt sich um das Projekt „Vorstellung des Jugendstrafverfahrens“


Das Angebot richtet sich an Schüler(innen) der weiterführenden Schulen, ebenfalls ab Jahrgangsstufe 8. Die Durchführung dieses Projektes wird von der Polizei koordiniert. Ansprechpartner hierfür ist bei dem Polizeikommissariat Meppen Polizeihauptkommissar Hartmut Bruns, Telefonnummer 05931/949 - 124. Auch hierfür steht beim Amtsgericht Meppen Frau Anja Schräder als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Diese Kooperation beinhaltet abgestimmte Maßnahmen, um den Jugendlichen das Jugendstrafverfahren von der Anzeigenaufnahme bis zur Vollstreckung der verhängten Sanktionen aufzuzeigen - beginnend mit einem Besuch des Polizeikommissariats Meppen – hier wird die Dienststelle und die Arbeit der Polizei vorgestellt. Es erfolgt eine Unterweisung und Vorbereitung auf den anschließenden Besuch einer dafür ausgewählten und geeigneten Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Meppen. Im Anschluss an die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung ist eine Diskussion mit dem Richter und dem Staatsanwalt vorgesehen.


Im weiteren Verlauf besuchen die Jugendlichen die Justizvollzugsanstalt Meppen. Dort erfolgt eine Vorstellung der Dienststelle mit Führung und Diskussion mit einem einschlägig verurteilten Insassen der Justizvollzugsanstalt. Der Besuch der Justizvollzugsanstalt ist ab 14 Jahren möglich.


Das Projekt geht auf eine Initiative des kommunalen Präventionsrates der Stadt Meppen zurück und wurde in Kooperation mit der Polizei, dem Amtsgericht und der Justizvollzugsanstalt Meppen entwickelt. Das Projekt wurde entwickelt, um den Jugendlichen die Folgen einer begangenen Tat, die nur teilweise oder gar nicht bekannt sind, vor Augen zu führen. Jugendliche Delinquenz betrifft nur einen vorübergehenden Lebensabschnitt. 75 % aller angezeigten jugendlichen Straftäter sind spätestens im Alter von 25 Jahren sozial integriert und werden nicht mehr straffällig. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Jugendliche von der Begehung von Straftaten abzuhalten.


Das bayerische Staatsministerium der Justiz hält für den Gerichtsbesuch im Internet eine Handreichung für Schulen und Lehrer „Besuch einer Gerichtsverhandlung“ bereit. Diese ist zu finden unter www.justiz.bayern.de.




zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln