Sitzungssäle
Die Verhandlungen des Amtsgerichts finden zum Teil in öffentlicher Sitzung statt. Nur bei öffentlichen Verhandlungen besteht für interessierte Personen die Möglichkeit, als Zuschauer an den Sitzungen teilzunehmen. Während die Verhandlungen in Strafsachen gegen Erwachsene und in Zivilsachen überwiegend öffentlich sind, sind diejenigen in Jugendstrafsachen und Familiensachen überwiegend nichtöffentlich, so dass dort das Publikum ausgeschlossen ist. Sitzungen in Zwangsversteigerunssachen sind öffentlich.
Wenn Sie Interesse haben, an einer Verhandlung als Zuhörer teilzunehmen, können Sie sich an Hand der Terminzettel informieren, die vor den jeweiligen Sitzungssälen aushängen. Dort ist auch vermerkt, ob in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung verhandelt wird.