Abgabe des Handelsregisters, Vereinsregister und Genossenschaftsregisters
Das Nds. Justizministerium hat mit Verordnung vom 20.05.2005 die Zuständigkeit zur Führung des Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisters des Amtsgerichts Meppen mit Wirkung vom 01.08.2005 auf das Amtsgericht Osnabrück übertragen.
Zuständiges Registergericht für den hiesigen Bezirk ist das Amtsgericht Osnabrück.
Beim Amtsgericht Meppen ist ein Publikumseinsichtsplatz eingerichtet.