- Aufgebotsverfahren
- Beratungshilfe
- Betreuungsgericht
- Binnenschifffahrtsregister
- Familiengericht
- Grundbuchamt
- Hinterlegung
- Insolvenzgericht
- Landwirtschaftssachen
- Mahnverfahren
- Nachlasssachen
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Selbständiges Beweisverfahren
- Strafrechtliche Zuständigkeiten
- Wachtmeisterei
- Zivilsachen
- Zwangsversteigerungen
- Zwangsvollstreckung
Wachtmeisterei
Bildrechte: AG Meppen
Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind für die Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden zuständig.
Sie führen in regelmäßigen Abständen unangekündigte Einlasskontrollen durch und sorgen - wenn notwendig - für den sicheren Ablauf der Verhandlungen.
Neben der Vorführung und Beaufsichtigung von Gefangenen sind sie für den behördeninternen Posteingang und -ausgang sowie den Transport und Umlauf von Akten eigenverantwortlich zuständig.
Sie sind häufig erste Anlaufstelle für den rechtsuchenden Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte.
Außerdem übernehmen sie den Fernsprechvermittlungsdienst.
Nicht zuletzt werden sie je nach handwerklicher Vorbildung im Hausmeisterdienst eingesetzt.